Zimmer:
Stornierung Bis zu 2 Tage vor der Anreise können Sie kostenfrei
stornieren.
Bei einer Stornierung in den 24 Stunden vor der Anreise zahlen Sie 50 % des Gesamtpreises.
Nichtanreisen werden mit 100% der vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt.
Das Hotel wird sich im Rahmen der ihm obliegenden Schadensminderungspflicht bemühen, die vom Auftraggeber nicht
genutzten Zimmerkontingente weiterzuvermieten, so dass, wenn dieses möglich ist, dem Auftraggeber keine Stornierungskosten entstehen.
Veranstaltungen, Firmenfeiern, Feste und Events:
Wir möchten Ihrer Feier einen schönen Rahmen geben, Sie
mit unserem Service verwöhnen und Sie kulinarisch überraschen. Um das zu ermöglichen, bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten.
Wir bitten Sie, uns Ihre endgültige Anzahl Ihrer Gäste 7 Tage vor Ihrer Feier mitzuteilen.
Diese Anzahl gilt als Berechnungsgrundlage.
Sollten Sie ihre Feier absagen müssen, werden wir natürlich versuchen, die gebuchten Veranstaltungsräume anderweitig zu vermieten. Da Feierlichkeiten aber oft eine längere Zeit im Voraus gebucht
werden, ist es nicht immer möglich andere Veranstaltungen ersatzweise zu akquirieren.
Bitte haben Sie Verständnis, das wir bei Absagen ab 4
Wochen vor Veranstaltungsbeginn folgende Ausfallgebühren erheben:
Stornierung
0-24 h vorher 75% der Kosten fürs Essen
2-3 Tage vorher 50% der Kosten fürs Essen
4-7 Tage vorher 25% der Kosten fürs Essen
Finale Zahlen 7 Tage vor dem Fest.
Für danach reduzierte Gästezahlen gelten auch die oben genannten Staffelungen.
8 Tage bis 4 Wochen vorher €400 Stornokosten.
Mehr als 4 Wochen vorher kostenfrei.
Bitte haben Sie Verständnis, dass für das Mitbringen von Speisen eine vorherige Abstimmung mit uns nötig ist. Wir behalten uns vor für mitgebrachte Speisen eine Gebühr zu nehmen und übernehmen für mitgebrachte Speisen keine Haftung und wir weisen Sie vorsorglich und ausdrücklich darauf hin, dass die Kühlkette HACCP einzuhalten ist. Das Mitbringen eigener Getränke ist nicht möglich.
Wird im Rahmen einer Veranstaltung Musik genutzt oder ein Künstler, DJ oder Unterhalter vom Veranstalter in Eigenregie organisiert, so hat der Veranstalter diese, wenn nötig, bei der GEMA und Künstlersozialkasse anzumelden. Das jeweilige Haus wird vom Veranstalter hinsichtlich aller Forderungen, die aus unerlaubter Nutzung von Musikrechten der GEMA und Dritter entstanden sind, befreit.